Woran erkenne ich das mein Telefon verboten wird?
Jaja, die Serviceorientiertheit.
Kaum drüber lustig gemacht kratzen nun Unmengen Verzweifelter an der Tür dieses Blogs.
Alle mit der gleichen Frage: Woran erkenne ich denn nun, ob ich mein Telefon weiterbenutzen darf?
Ganz ausgestorben sind die alten Dinger noch nicht, im Gegenteil: es gibt sie sogar immer noch zu kaufen. Manche Nutzer schätzen sie wegen der geringen Strahlungswerte. Deswegen werden sie vom Bundesverband der Baubiologen sogar, hm, immer noch empfohlen.
Welche Schnurlostelefone sind oder werden denn nun verboten?
Grundsätzlich gilt:
Telefon mit Übertragungsstandard “DECT” (manchmal auch GAP oder DMAP): Alles OK, kann weiterbenutzt werden.
Telefon mit Übertragungsstandard “CT1”, “CT1+” oder “CT2” (letzeres manchmal auch “MPT1375”): Darf ab Januar 2009 nicht mehr benutzt werden bzw. ist, im Fall von CT1, schon seit 1998 verboten.
Und wie finde ich heraus was mein Telefon für eines ist?
1. Gerät angucken. Steht irgendwo “DECT” ist alles gut. Kann weiterbenutzt werden.
2. Wenn da nichts steht, einen Blick in die Bedienungsanleitung werfen. Steht da sowas wie “DECT” ist alles gut. Steht da als Übertragungsstandard CT1+ oder CT2 ist ab Jahresende Schluss. Steht da CT1: Herzlichen Glückwunsch! Das ist schon seit 1998 verboten.
3. Findet sich der Übertragungsstandard nicht in der Bedienunganleitung (manchmal wird auch der englische Schlüssel MPT1375 für CT2 verwendet) hilft es, nach dem Frequenzbereich zu gucken in dem das Telefon funkt. Der steht entweder ebenfalls in der Bedienungsanleitung oder (meistens, aber nicht immer) auch auf einem Aufkleber an der Unterseite der Basisstation.
Frequenzbereich 914–915 MHz und 959–960 MHz: GANZ BÖSE (CT1 Standard, seit 1998 verboten)
Frequenzbereich 885–887 MHz und 930–932 Mhz : BÖSE (CT1+, ab 01.01.2009 verboten)
Frequenzbereich 864–868 MHz: BÖSE (CT2, ab 01.01.2009 verboten)
Frequenzbereich zwischen 1.880-1.900 MHz: Alles ist gut. (DECT)
4. Sollte die Bedienungsanleitung verschütt und der Aufkleber vom Hund gefressen sein: Internet ankurbeln und nach der genauen Modellbezeichnung suchen. Oder nach dem Datenblatt auf der Seite des Herstellers schauen. Oder den Hersteller anrufen.
5. Eine (unvollständige) Liste teils immer noch erhältlicher CT1+ und CT2-Geräte findet sich hier. Diese Liste kann man als Orientierung hernehmen welche Geräte demnächst nicht mehr erlaubt sind.
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20 Gedanken zu „Woran erkenne ich das mein Telefon verboten wird?“
Was für ein Service, da erkennt man doch den jahrelangen Dienst am Kunden in der Burgerbraterei! 😉
Gleich mal mein Telefon auf den Kopf stellen…
Irgendwie steht da bei uns nichts. Aber immerhin is noch das Original Post-Logo drauf. Was wohl in diesem Fall eher nichts gutes bedeutet…
Steht neben dem Postlogo noch “W38”?
Bei mir steht nur W38, kein Postlogo. Das konnten die sich damals ein Jahr vor Kriegsausbruch nicht leisten, so ein Logo. 😉
Nein, kein W38.
guckst du I und
guckst du II.
Hilfst du? 😉
Oh, verdammt. Da ist nicht mehr zu helfen.
Der Betrieb dieses Modells ist seit dem 01. Oktember 1987 verboten.
Aus ästhetischen Gründen.
Tut mir Leid.
@uniwave: von ästhetischen Gesichtspunkten mal abgesehen, bezieht sich dieses Verbot auf SCHNURLOSE Telephone. Bei deinem Apparat hängen so viele Schnüre dran, da wird mir ja ganz blümerant zu Mute. 😉
Ach Mist, du hast es gemerkt 😉
Bei uns im Blog erschien gestern eine Lange Liste mit betroffenen Geräten, die man besser ersetzen sollte.
grusz
klm
@ Klaus-Martin Meyer: Ihre Liste ist annährend identisch mit der der Baubiologen. Da deren PDF in absehbarer Zeit jedoch nicht mehr verfügbar sein wird lasse ich Ihren Kommentar trotzdem zu und danke für den Hinweis.
Woran erkenne ich ob ich mein Tel.weiterbenutzen kann?
Ich bedanke mich für die ausführliche Beschreibung. So ausführlich habe ich sie nirgens woanders gefunden
Mit besten Grüssen
G.Kemmer
Endlich spricht es mal jemand aus.
Danke!
Und: Gern geschehen.
Auch von mir ein dankeschön. Gebrauchsanweisung geguckelt, alles ok.
Hallo, guten Tag, ich würde es sehr gut finden, wenn wenigstens in der offiziellen Überschrift auf die Rechtschreibung geachtet würde. Es muss doch
wohl heissen “Woran erkenne ich, DASS mein Telefon verboten ist”. Hat man
bestimmt in der Schule gelernt. Auf weitere Fehler muss man nicht eingehen. Aber zumindest die Überschrift sollte stimmen.
Freundliche Grüsse
Uschi Böhle
Boah…
Schonmal auf die Idee gekommen, dasssssssssssssssss es Leute geben könnte, die irgendwann mal VOR der Schlechtschreibreform zu Schule gegangen sind?
*augenroll*
ez sohl auch forkomen, daß bestimmde schraibwaisen bewust so gewehlt sind, die überschfirt vom playboi is ja auch valsch, schon seid jahre is die so und darübar recht sich auch niehmant mähr auf
genug des Trollfutters!
Ach, es ist Freitag, da darf ausnahmsweise getrollt werden.
wie bei Onkel Heise… sehr zuvorkommend.
ähm übrigens…
Uschi, beim scharfen “s” bleibt das ß – nur wenn hier schon mal auf Rechtschreibfehler hingewiesen wird (besser selber auch keine machen…) 😉
hey uschi… sei ma net so kleinlich!
sei doch froh das wir hier so ne gute beschreibung bekommen haben!
(absichtlich klein geschrieben! 😉 damit es hier nich noch weitere beschwerden gibt 😀 )
aaaalso… danke für die gute beschreibung!!!!
lg