Brauchen Blogs ein Impressum?
Brauchen Private Blogs ein Impressum?
Ja, leider, denkt die ein Hälfte der Blogger und klebt sich den alten “Das Landgericht Hamburg hat mit seinem Urteil vom 12. Mai 1998 entschieden..”-Mist auf die Website.
Das war natürlich schon bei den alten, mit Frontpage zusammengepfriemelten Homepages Quatsch, aber irgenwie bekommt man den Irrglauben nicht aus der Welt das 1. Dieser Disclaimer irgendeine rechtliche Wirkung hat und 2. Das Hamburger Landgericht überhaupt irgendwas so meinte wie es da ausgelegt wird.
Man kann sich genauso gut ein nasses Wattesäbchen ins Blog pappen, das bringt genauso viel wie der Disclaimer.
Für die anderen 50 Prozent der Blogger ist das Internet eh´ rechtsfreier Raum, da macht man sich weder Gedanken um Urheberrecht noch um ein Impressum.
Der Rest (Prozentrechnung war nie meine Stärke) versucht das Richtige zu tun, ist aber verwirrt – was GANZ GENAU der aktuellen Rechtslage entspricht.
Laut Telemediengesetz brauchen geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgeld angebotene Teledienste ein Impressum. Fallen darunter auch Blogs? Nö, sagt nun aktuell das OLG Hamburg. Das wäre nicht im Sinn des TMG. Zumindest nicht, wenn damit kein Geld gemacht wird. Und was ist mit Blogs, die bspw. Werbebanner schalten?
Tja, hier wirds juristisch fusselig, Entscheidungen dazu stehen noch aus. Genau wie momentan weiter gestritten wird, ob die Entscheidung nun generell auf alle nicht-kommerziellen Blogs anwendbar ist.
Das Rechtsanwalt-Blog schreibt sehr schön darüber und verlinkt auf weitere Quellen
6 Gedanken zu „Brauchen Blogs ein Impressum?“
wobei man hier ja nicht Impressum mit diesem Discclaimer gleichsetzen sollte.
Das sind ja tatsächlich noch mal zwei komplett verschiedene Paar Schuhe.
Das eine will sich nur der Haftung entziehen, was natürlich nciht klappt, vor allem wenn man sich das Urteil mal durchliest. Das andere wäre um überhaupt eine Haftbarkeit sicherzustellen.
Aber die Info, dass man jetzt entschied so ein Blog benötigt kein Impressum war mir tatsächlich neu.
Dann scheint man ja endlich diese Murksformulierungen aus dem TMG mal überdacht zu haben.
Da hast Du absolut recht. Dooferweise schreiben viele Blogger aber “Impressum” oben drüber und kommen dann mit dem Disclaimer.
Die Murksformulierung wurde zumindest interpretiert, leider ergibt sich daraus kein allgemeingültiger Freifahrtsschein.
Hmm, mal wieder auf visitor-Fang? 😉
Nö. Das Thema Interessierte mich selbst – und gestern Abend bin ich mal wieder über den “Hamburger Landgericht”-Schwachsinn gestolpert und habe mich so darüber geärgert, dass ein kurzer Post draus geworden ist.
ärgern würde ich mich da nicht drüber. Die unreflektierte Übernahme von Informationen ist schon immer Teil der Netzkultur. Und auch vorher gabs das Phänomen schon. Schließlich verkauft sich auch die Bild noch immer ganz gut. 🙂
Auch dagegen hilft nur Aufklärung.
Deshalb ja auch mein Kreuzzug 😉