Technik, die begeistert

Technik, die begeistert

Aus einer Ausschreibung auf Landesebene:

“Bis zum Ende der Angebotsfrist können Sie Ihr Angebot schriftlich, fernschriftlich oder telegrafisch zurückziehen.”


(Quelle: Wikimedia Commons)

Telegrafisch? Wie kommt man denn heutzutage noch an Telegrafen ran? Nee, da schicke ich lieber den berittenen Kurier mit einer Depesche los.

Ich hätte da nämlich noch eine Frage zu Punkt C:

c. Sonstige Nachweise
Der Bewerber hat zu erklären, ob im Falle einer Auftragsvergabe die unter FEHLER! TEXTMARKE NICHT GEFUNDEN! genannten Bedingungen akzeptiert werden. Werden die Bedingungen nicht akzeptiert, wird das Angebot vom Wettbewerb ausgeschlossen.

Aber vielleicht wird das ja in der Anlage erklärt?

Anlage zur Leistungsbeschreibung:
Anlage zur Leistungsbeschreibung

Aha?! Reiter, schwing er die Hufe!

2 Gedanken zu „Technik, die begeistert

  1. Also hör mal, telegraphisch ist doch nur was für Leute, die noch nicht ganz up to date sind. Da wird doch der moderne Fernschreiber angeboten. Und die Anlage zur Leistungsbeschreibung ist auch eindeutig die Anlage zur Leistungsbeschreibung, oder etwas nicht? Steht doch da!

    Gruß

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