Sein gutes Recht!
Wäre ich der Rollerfahrer – ich hätte ich ja 3 Meter weiter, auf der Fläche für Zweiräder, geparkt. Aber was weiß ich schon? Und immerhin ist es ja sein gutes Recht eine große Parklücke zu nehmen, wie er gerade lautstark und mit ausholenden Armbewegungen einem Autofahrer erklärte. Der hatte es gewagt zu fragen ob der kleine Roller nicht weiter am Rand parken kann, damit noch ein Auto daneben passt.
Natürlich ist der Rollerfahrer absolut im Recht.
Das bestreitet niemand. Auch die Kleinen sollen ihren Raum haben. Auch in einem Viertel, in dem der Parkraum so knapp und die Strassen so eng sind, dass die Autos kreuz und quer stehen und man nur hoffen kann das es NIEMALS irgendwo brennt, weil die Feuerwehr da nicht durchkommen wird.
Der Rollerfahrer ist absolut im Recht.
Ich würde mich allerdings an seiner Stelle nicht wundern, wenn irgendwer den Kleinen in der Nacht wegträgt, umtritt oder beim schwungvollen Einparken umfährt.
Das man im Recht ist, heisst das nicht, das man das auf Gedeih und Verderb durchsetzen muss – oder das alle Anderen diese Kompromisslosigkeit gut finden müssen.
Meine Vorstellung vom fairen Umgang miteinander ist jedenfalls eine andere.
4 Gedanken zu „Sein gutes Recht!“
hochheben, an Seite stellen, fertig.
hasse ich ja, so Leute.
Verdammt noch mal, an der Formulierung gibt’s ja sowas von nichts abzumahnen
Ja, diese Rollerfahrer… So sind sie.
Mitten auf der Straße fahren, dass man sie mit ihren langsamen 40 km/h auch ja nicht überholen kann, gehört auch definitiv zu ihren Stärken und ihrem guten Recht…
Recht so! Das liebe ich ja so an den Deutschen!
@Bee: Ein Punkt für dich! 🙂