Hey, Deutsche Adressdienst GmbH!
Du hast mir echt den Morgen versüsst. Den ersten Lacher hat schon der Briefkopf Deines Schreibens provoziert, in dem Du Dich als Betreiber der Deutschen Internet Kartei vorstellst.
Mein geistiges und noch nicht ganz waches Auge zeigte mir daraufhin prompt, wie Deine Mitarbeiter damit beschäftigt sind, permanent das Internet auszudrucken und in Karteikästen einzusortieren.
Aber das rum geht´s gar nicht, schließlich ist die Deutsche Internet Kartei ja eine Adressensammlung, so eine Art Telefonbuch. Und weil das aktuell sein soll schreibst Du:
Ihre aktuellen Firmendaten möchten wir Sie bitten, auf Richtigkeit und Vollständigkeit hin zu überprüfen (…) Die Internet Kartei kann nur so die aktuellsten Informationen erhalten!
OMG, und wenn nicht? Dann geht das Internet kaputt, und ich bin schuld? Oder jemand kontrolliert mal die Kartei und ich kriege eine Anzeige wegen Vorspiegelung falscher Angaben. Was für ein Mist. Wie kann man das nur verhindern??
Die Eintragung Ihrer Basisdaten (…) ist kostenlos.
(…)
Ihre für die Eintragung vorgsehehenen Basisdaten finden Sie auf dem beiliegendem Formular, mit dem wir Ihnen im unteren Teil zusätzlich einen kostenpflichtigen Auftrag für die hervorgehobene Veröffentlichung Ihrer Eintragung anbieten.
Ah ja.
Sehr fair, dass im Anschreiben auf die zusätzlichen Kosten hingewiesen wird. Wer jetzt nämlich sofort hinrennt, auf dem beiliegenden Formular ein Kreuz bei “Daten ok” macht und das per Fax wegschickt, hat einen Auftrag über eine hervorgehobene Veröffentlichung beauftragt, die mit jährlich 958,- Euro zzgl Umsatzsteuer zu Buche schlägt. Das steht in dem langen Textblock unter dem Formular. Lobenswerter Weise ist der Preis fett gedruckt und fällt ins Auge, hier wird ordentlich informiert. Anders als früher. Und günstiger ist es auch geworden, 2004 kostete der Eintrag noch über 1.500 Euro.
Man stelle sich von: Fast tausend Euro. Wofür? Damit der Praktikant die Schriftgröße eines siebenzeiligen Adresseintrags um ein paar Punkte hochzieht? Eines Eintrags, der nur auf einer Webseite zu finden ist. Und natürlich, hihi, ausgedruckt in der Deutschen Internetkartei (Scherz).
Im Ernst: Ich mag mir gar nicht vorstellen wie viele Anfänger, die heute das allererste Mal in dieses Interweb gucken und dort von Dir, Deutsche Adressdienst GmbH, gesagt bekommen das sie in die Kartei müssen um erfolgreich zu sein, sich tatsächlich registrieren.
Ich glaube, mit dem Geld kann ich Sinnvolleres anfangen. Zum Beispiel beleuchtete Wasserhähne mit Feenstaubspendern für die ganze Firma kaufen.
9 Gedanken zu „Hey, Deutsche Adressdienst GmbH!“
So was gibt es? 😯
Beleuchte Wasserhähne: Gibt es. Feenstaubspender kann man sich für 1.000,- Euro pro Jahr bestimmt erfinden lassen.
Hallo, Warum wird diese Warnung an Alle, nicht auf den erste Seite von Google? Nämlich die erste 7 Seiten sind alle von der Deutsche Internet Kartei selbst. Nach 7 Seiten nur gutes fängt man an zu glauben es muß doch in ordnung sein. Aber nicht bei mir. Auf so ein Trick falle ich nicht ein. Danke für den Aufklärung und Gruß
Habe auch so ein DAD Formular erhalten.
Übrigens habe ich gerade ein großes Smiley auf einem leeren Blatt Papier gemalt und das kostenlose Rückantwort Kuvert benutzt.
Zum Glück gibt es ja die Denic um die Eigentümer der Sites zu checken die bei Google auf Seite 1 Loblieder auf die DIK singen …
PS: Und zum Glück findet man auch diese Seite 🙂 Das werde ich jetzt noch weiter pushen: Deutsche Internet Kartei, DAD, Betrug 🙂
Hi Tomacco,
von Betrug habe ich oben nichts geschrieben. Es wird in dem Anschreiben auch klar mitgeteilt was geleistet wird und was das kostet. Ein Betrug liegt da nicht vor. Vielleicht aber die Hoffnung das der Empfänger des Schreibens nicht so genau liest… aber das ist natürlich Spekulation 🙂
Ich hab heute das gleiche schreiben bekommen.
Gute idee, alle sollen das Rückantwort Kuvert zurückschicken, dann hat der idiot ja so richtig viele Portokosten
Guten Tag, das Amtsgericht Hamburg Barmbek hat in einem Urteil vom 27. Oktober 2009 (820 C 187/09) festgestellt, dass die Formulare, die von der Fa. DAD genutzt werden, zur Täuschung geeignet sind und deswegen Betroffene ein Recht haben, wegen arglistiger Täuschung das “vermeintliche” Rechtsgeschäft anzufechten. Bisher hatte DAD sich gegen Klagen nicht gewehrt, die der Unterzeichner eingereicht hatte. Nun haben wir eine streitige Entscheidung.
Übrigens, es gibt eine Menge Menschen, die auf diese Formulare reingefallen sind und der Unterzeichner geht davon aus, dass die Dunkelziffer der Betroffenen noch viel, viel höher liegt. Nur den meisten ist es peinlich zuzugeben, dass sie etwas überlesen haben. Muss es aber nicht, wie AG Hamburg Barmbek bestätigt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; ich gehe davon aus, dass DAD in die Berufung zum Landgericht Hamburg geht. Ansonsten kann man nur jedem Betroffenen empfehlen, sich schnell beraten zu lassen und unverzüglich zu handeln.
MfG, RA Jochen Seeholzer