Schwiemelsprach

Schwiemelsprach

Ich habe mit dem Priester gesprochen. Er ist bereit, die staatsanwaltliche Behandlung anzunehmen.

– Bischof Bode im Radiointerview zu den Missbrauchsvorwürfen in Osnabrück.

Wie soll ich denn den letzten Satz bitte deuten? Er ist bereit, die staatsanwaltliche Behandlung anzunehmen. Kann man sich das bei der Kirche aussuchen was man macht, wenn man straffällig geworden ist? Und was wäre, wenn er gesagt hätte “Nö, habe ich jetzt aber keinen Bock drauf?” Hätte die Staatsanwaltschaft dann unverrichteter Dinge abziehen müssen?

Hiermit fordere ich: Auch die Kirche darf kein rechtsfreier Raum sein!
Damit übergebe ich an die Zensurursulas dieser Welt.

7 Gedanken zu „Schwiemelsprach

  1. Kann man sich das bei der Kirche aussuchen was man macht, wenn man straffällig geworden ist?

    Scheinbar schon, denn sonst würden die pädophilen (Schein-)Heiligen angezeigt und nicht “nur” vom kirchlichen Vorgesetzten ermahnt und versetzt werden. Ich nenne so etwas Vertuschung einer Straftat in Einheit und mit Behinderung der Strafverfolgung. Beides ist im StGB als eigene Tatbestände geführt, aber vielleicht haben die Herren ja ausreichende Stopschilder gebunkert.

  2. also in einigen Bereichen, zB. für die, ich sag mal zivilen, Kirchenmitarbeiter und -angestellten, den Koch oder die Pflegekraft im kirchengeführten Altenpflegeheim, gibt es ein ganz eigenes Arbeitsrecht, incl. kircheneigenem Arbeitsgericht.

    wundern würde es mich also nicht wenn diese Leute sich aussuchen könnten ob sie vor einem normalen oder weltlichem Gericht aussagen wollten.

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