Ey, Congstar!
Liebes Congstar,
Wo ich gerade am pöbeln und ranten bin: Du Congstar, benimmst Dich auch gerade wie eine alte Pottsau.
Merke: Eine Einzugsermächtigung bedeutet NICHT, dass Du Selbstbedienung an Kundenkonten betreiben darfst.
Und das DU erst von einem Vertrag zurück trittst mit der Begründung “Wir können in ihrem Wohnviertel kein DSL, müssense zur Telekom, das können nur die” ist schon deshalb zum Brüllen, weil Du eine hundertprozentige Telekomtochter bist und die Telekom die Leistung, die sie Dir verweigert, für jeden anderen Provider erbringt.
Das Du Dir dann aber nochmal einen ordentlichen, dreistelligen Betrag vom Kundenkonto gönnst mit der Begründung, Du müsstest entschädigt werden, weil der 24-Monats-Vertrag noch eine Restlaufzeit von 18 Monaten aufweisen würde, das ist schon sehr unverschämt.
Nochmal zum Mitschreiben: Du buchst Dir eine Entschädigung vom Kundenkonto ab, weil DU einen Vertrag nicht erfüllen kannst.
Dem geprellten Kunden dann 25 Euro für die Unannehmlichkeiten gut zu schreiben könnte ein freundliches Signal sein, aber DANN den Standpunkt zu vertreten, dass Du das Geld nicht überweisen kannst sondern mit der nächsten Rechnung, DIE ES NICHT GEBEN WIRD, verrechnen wirst, das ist einfach nur SO BLÖD DAS MIR DAZU NICHTS MEHR EINFÄLLT.
Nun setzt Du, Congstar, ja viel auf dieses Internetmarketing, um junge, hippe Leute wie mich an Land zu ziehen. Ist es Dir da recht, das direkt zwei Klicks weiter sowas hier zu finden ist? Falls Dir daran gelegen ist, diese Negativerfahrung irgendwie aus dem Netz zu bekommen: Meine Kontonummer hast Du. Und bitte NICHT mit der nächsten Rechnung verrechnen, ja?
Viele Grüße
Dein Silencer
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Ein Gedanke zu „Ey, Congstar!“
gut, du schreibst die Begründung ja gleich dabei:
“…weil Du eine hundertprozentige Telekomtochter bist…”
😀