Fehlläufer

Fehlläufer

“Vergiss es nicht beim nächsten Mal: Mit Absender und Postleitzahl”

Dieser Satz steht auf einem Briefumschlag aus dem Servicecenter der Post. Und er ist eine Frechheit. In besagtem Servicecenter wurde Geschäftspost geöffnet und dann in o.g. Umschlag mit dem Vermerk “Empfänger nicht ermittelbar” zurückgeschickt. Die Öffnung erfolgte, obwohl Empfänger und Absender mit korrekter und vollständiger Adresse gut im Fenster lesbar waren.

Und der ganz besondere Gag: Der Empfänger war eine Hochschule, größter Arbeitgeber in der Stadt und mit einer fünfstelligen Anzahl an Studierenden. Und die Post ist nicht in der Lage diesen Empfänger ausfindig zu machen?

4 Gedanken zu „Fehlläufer

  1. ohhh 🙂

    ähnliches hatte ich auch heute:

    Brief an mich mit KORREKTER Postfachadresse im Fensterumschlag
    Aufkleber der Post drauf: “Empfängeradresse nachkorrigiert”.
    Mit der Postleitzahl der Hausadresse.
    Da frag ich mich, wozu die Postfächer andere Postleitzahlen haben 🙂

    Offenbar haben die Leute nix zu tun!

  2. Eigentlich würde ich ja gerne einen geistreichen, witzigen und ironischen Kommentar dazu schreiben, aber bei der Post ist mir einfafch der Spaß vergagnen.

    Im Jahr 2011 gibt es insgesammt über 20 Sendungen (von denen ich weiß, wer weiß wieviele es noch waren?), die trotz korrekter Adressierung nicht an mich zugestellt wurden sondern grundlos als “unzustellbar” an den Absender zurückgeschickt wurden. Auf Nachfragen bei der Deutschen Post hieß es jeweils nur, es sei leider absolut nicht nachzuvollziehen bzw. zu ermitteln, worin das Problem bestand. (Und natürlich sieht man sich außer Stande, irgendetwas zu tun, damit das nicht mehr vorkommt, man könne mir nur eine Erstattung von Porto anbieten wenn ich den Nachweiß erbringen kann, dass die Sendungen zu unrecht nicht zugestellt wurden (was natürlich nicht geht, da die Briefumschläge von den Absendern nicht aufbwewahrt wurden) und fragte, ob ich mir wirklich sicher sei, ob auch mein Name auf dem Briefkasten und der Klingel stehe…

    Andererseits kam es auch zu Problemen mit von mir versendeten Einschreibe-Sendungen. In der Sendungsverfolgung konnten über Wochen keine Informationen zur Sendungsnummer gefunden werden, dann stand da der lapidare Hinweis, der Zustellvermerk des Postboten sei nicht zu entziffern, weshalb man den Tag der Zustellung nicht ermitteln könne. (Ehrlich gesagt, ich habe mich gewundert, dass der Post das nicht zu peinlich für den Sendungsstatus war). Im Klartext: der vermeintliche Nachweis hat keine Beweiskraft, und eigentlich hat die Post ein Entgelt für eine nicht erbrachte Leistung kassiert.

    Nun Silencer, was Deinen Fall betrifft, würde ich an Deiner Stelle eine Anzeige/Strafantrag wegen Verstoßes gegen §39 PostG in Zusammenahng mit dem BDSG sowie auf Grundlage §§43 ff. BDSG (Bußgeld und Stafvorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes) prüfen. Wie es scheint, war ja die Vorraussetzung nach §39 PostG, die Briefsendung ausnahmsweise zur Adressbestimmung zu öffnen, nicht gegeben, und soweit ich weiß, sind solche Verstöße grundsätzlich Antragsdelikte, d. h. Strafverfolgung erfolgt in Gegensatz zu Offizialdelikten wie Körperverlstzung etc. nur auf Antrag/Anzeige eines Betroffenen. (Aber ich bin kein Anwalt, mach Dich lieber vorher schlau). Ich meine halt nur, wer so frech und dreist gegen ein Grundrecht wie das Post- und Fernmeldegeheimnis verstößt, der soll dafür auch bestraft werden.

  3. HIrnwirr: Hey, Dich gibt´s ja noch? Und Du wohnst jetzt in einem Postfach?

    Pi: Diese Einschreiben-Geschichte ist mir auch immer suspekt, zumindest bei der Methode, bei der IRGENDWER bei Annahme unterzeichnen darf. Ach, mit Leute anzeigen habe ich es nicht so. Und gegen amorphe Gebilde wie die Post vorzugehen ist Zeitverschwendung. .

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

 


Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.