2 Gedanken zu „Junuar

  1. B E S C H E I D

    Der Antrag auf Umbenennung des Monats Juli in “Junuar” wird auf Grundlage des Gesetzes zur Reduzierung des Risikos für Pisa-Risiko-Schüler (RRR!Ges) und der Bundesverordnung zur Gleichstellung von Legasthenikern und Personen mit Rechenschwäche (LesPersReV) abgelehnt.

    Es kann nicht angehen, einen Großteil der Bevölkerung das Leben durch die Verlängerung einer Monatsbezeichnung das Leben unzumutbar zu Erschweren.

    Hinzu kommt der unermessliche volkswirtschafliche Schaden, derr durch die notwendige zusätzliche Arbeitszeit für das Mehrschreiben der Buchstaben sowie das nun häufig notwendige Nachschlagen des Wortes.

    Der Bescheid ist elektronisch erstellt und daher ohne Unterschrift und Siegel gültig.

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