Toller Donnerstag: Tag der Lachnummern
Heute ist Tag der juristischen Lachnummern. Am 01.08.2013 ist der Tag, an dem das Leistungsschutzrecht in Kraft tritt, der Anspruch auf einen KiTa-Platz rechtlich eingeklagt werden kann, das Betreuungsgeld startet und der BGH was zu verhandeln hat.
Hört sich alles normal an, sind aber allesamt Lachnummern. Das Leistungsschutzrecht? Ist ein dermaßener Schuß ins Knie, dass nicht mal die Verlage, die es beazhlt haben, anwenden wollen. Der Kita-Platz? Rechnerisch gibt es genug Plätze. Leider aber nicht dort, wo sie gebraucht werden, und wenn, dann nicht mit flexiblen Betreuungszeiten. Das Betreuungsgeld? Wir erinnern uns, das ist die Herdprämie, wegen der fast die Unionskoalition zerbrochen ist. Nun, das Heimgeld für Eltern wurde selbst in Bayern nur 500 mal beantragt. In Niedersachsen 12 Mal. Wow. Unsere Politiker scheinen echt zu wissen was wichtig ist.
Richtig lustig ist aber, worüber heute der BGH entscheidet. Dem liegt nämlich ein Fall vor, in dem eine Frau ihre Auffahrt hat schwarz Pflastern lassen. Also, nicht mit schwarzen Steinen, sondern von Leuten, die keine Rechnung gestellt und folglich keine Umsatzsteuer gezahlt haben. Als sich dort dann Huckel bildeten (in der Auffahrt, nicht der Umsatzsteuer), verlangte die Dame des Hauses Gewährleistung von den Schwarzarbeitern. Und als die den Kopf schüttelten und “Njet” sagten, zog die Frau vor Gericht. In erster Instanz verlor sie, dennoch liegt der Kram nun beim BGH, weil nämlich ganz früher schon mal entschieden wurde, dass unter bestimmten Umständen auch Schwarzarbeiter Gewährleistungspflichtig sind. WTF? Wie Gartenzwergig sind diese Leute denn, dass sie den Staat eiskalt um Steuern betrügen, aber wenn sie ihre Rechte durchgesetzt haben wollen, sich wieder weinend an deren Bein klammern? Unfassbar.
Wesentlich schlimmer sind zwei andere Dinge, die aktuell gar nicht in den Medien auftauchen. Erstens: Die Hochschulen sind durch den doppelten Abijahrgang so überlaufen, dass auf nahezu allen Bachelor-Hauptfächern an großen Unis ein Numerus Clausus liegt. Wir haben hier einen ganzen Jahrgang von jungen Menschen, die nicht in Ausbildung kommen und arbeitslos sein werden. Natürlich nur die, die nicht genügend Geld für eine private FH haben.
Und zweitens: Amazon sperrt Kundenkonten, die die “haushaltsübliche Anzahl an Rücksendungen” überschritten haben. Es ist dann keine Bestellung mehr möglich, die Sperre gilt auf Lebenszeit. Auch mit dem Kindle kann man dann nicht mehr viel anfangen. Wieviele Rücksendungen “haushaltsüblich” sind? Dazu macht Amazon keine Angaben, in verschiedenen Foren liest man was von 7 Rückendungen pro Jahr, Wahrheitsgehalt unbekannt. Das deutsche Widerrufs- und Rückgaberecht, nachdem man innerhalb von 14 Tagen alles online gekaufte zurückgeben darf? Vermutlich egal. Muss ich jetzt Angst haben, dass mein Konto gesperrt wird, wenn ich die Handschuhe, die nicht passen, zurücksende, nur weil ich im vergangenen Jahr gleich drei mal eine Kaffeekanne zurücksenden musste, die immer nur in Trümmern ankam? Vielleicht. Für mich persönlich wäre die Sperrung meines Amazon-Kontos eine Katastrophe.
DAMIT sollte sich der BGH beschäftigen. Ach, was soll´s, käme bestimmt auch wieder nur Schildbürgerkram bei raus.
5 Gedanken zu „Toller Donnerstag: Tag der Lachnummern“
“Amazon sperrt Kundenkonten, die die “haushaltsübliche Anzahl an Rücksendungen” überschritten haben.”
gibt’s da einen Artikel dazu? Würde mich interessieren ob Amazon wenigstens vorwarnt bevor die Grenze erreicht ist. Ich hab auch schon einiges zurückgeschickt und das ist auch manchmal der Grund gewesen Amazon zu wählen… Aber ob “einiges” (5x in zwei Jahren) nun schon mehr als haushaltsüblich ist?
Primärquelle war das hier http://stadt-bremerhaven.de/amazon-raeumt-auf-und-sperrt-kundenkonten-von-notorischen-ruecksendern/
Einen Sekundärartikel gibt es hier http://klawtext.blogspot.de/2013/07/nachvollziehbar-aber-auch-rechtens.html
ich halte das Betreuungsgeld genauso wie das Recht auf einen KiTa Platz komplett daneben.
wenn sich jemand nicht länger wie 1 Jahr um sein eigenes Kind kümmern will oder kann soll er / sie keins bekommen. da ist jeder Hundebesitzer verantwortungsvoller.
was war das denn mit der Gewährleistung bei Schwarzarbeit? wurde da tatsächlich schon mal entschieden das da eine Gewährleistung möglich ist? unglaublich.
Amazon: Achherrje. Man bedenke, der Laden verkauft längst schon nicht mehr nur Bücher, sondern inzwischen unter anderem auch Klamotten und Schuhe. Normalerweise ist es im Klamottenversandhandel absolut üblich, sich Teile zur Auswahl zu bestellen, einen Teil zu behalten und den Rest zurückzuschicken. Aber hier…? Hm…
(Nicht, das ich das oft täte. Nur da, wo der örtliche Einzelhandel mich durch glatte Serviceverweigerung quasi zwingt. Nun ja.)
Das mit der Schwarzarbeitergewährleistung ist echt der Brüller.
Wenn man das alles so geballt liest, ist es noch viel deprimierender als als einzelne Meldungen.
Das mit den Schwarzarbeitern ist wirklich absurd². Wo nimmt man nur diese Dreistigkeit her? Es gibt Dinge, die will ich vermutlich auch gar nicht verstehen…