Parkscheiben sind ein aussterbendes Relikt vergangener Zeiten. Dachte ich zumindest. Dabei erlebt die Parkscheibe gerade ein erstaunliches Revival, denn man braucht sie jetzt praktisch bei jedem Supermarktbesuch. Wait, what?
Ja, da staunt der Endkunde: Supermärkte, insbesondere in Innenstadtnähe, setzen neuerdings externe Firmen zur Bewirtschaftung ihrer Parkflächen ein. Das heißt im Klartext: Parkt jemand falsch, kriegt er von einer Firma ein Knöllchen.
Ich finde es ja total super, wenn innenstadtnahe Supermärkte was gegen Dauerparker auf ihren Stellflächen tun. Noch superer ist es, dass BMW-Fahrer, die ihren M6 schräg über drei Behinderten- und zwei Muter-und-Kind-Parkplätze parken, sofort eine reingewürgt bekommen. Viel weniger super ist allerdings, dass als „Nicht den Einstellbedingungen entsprechend“ schon bedeutet, dass man ein Köllchen bekommt, sobald man die Parkscheibe vergisst.
Ja, richtig gehört: Man stellt sein Auto auf den Supermarktplatz, geht einkaufen und bei der Rückkehr hat man ein Ticket über 25 bis 40 Euro am Fahrzeug. Weil man die Parkscheibe vergessen hat. Dabei ist es vollkommen unerheblich, dass der Angestellte der Parkfirma sogar gesehen hat, dass man nur kurz in den Supermarkt gegangen ist. Keine Scheibe heißt Knöllchen. Das ist rechtens, wenn die Einstellbedingungen groß aushängen – und das tun sie meistens. Hat man einmal ein solches Ticket bekommen, hilft eventuell noch die Vorlage des Kassenbons, um zu beweisen das man wirklich einkaufen war. Dabei ist man allerdings auf die „Kulanz“ des Parkraumunternehmens angewiesen.
Das Phänomen privater Parkraumbewirtschafter auf Supermarktparkplätzen ist relativ neu, zumindest in meinen Breitengeraden, aber es greift um sich. Binnen kürzester Zeit haben hier in Göttingen je ein REWE, ein LIDL und ein Penny die Hilfssheriffs engagiert. Ist für mich glatt ein Grund da nicht mehr hin zu fahren, denn mit Parkscheiben habe ich es nicht so.
In BaWü geht das einfacher. §12 LOWIG macht’s möglich… Ich kam auch schon in den Genuss weil ich jemandem abgeholt habe und keine 2 Minuten mein Fahrzeug abgestellt hatte. War kein Supermarkt – aber eben in BaWü.
https://dejure.org/gesetze/LOWiG/12.html
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tja…..also alle Supermärkte negieren kann aber auch nicht des Rätsels Lösung sein. Eine Parkscheibe im Auto liegen zu haben ist doch viel einfacher.
Im Übrigen habe ich immer welche dabei, es fallen ja auch schon mal die Parkuhren aus. 🙂
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X_Fish: Das kannte ich auch noch nicht.
Hirnwirr: Zum Glück ist das ja noch nicht flächendeckend. Da muss ich nix negieren, sondern kann Supermärkte ohne sowas präferieren. Und ja, ich gebe zu: Ich habe auch eine Parkscheibe im Auto und sogar eine im Motorrad. Falls die letzten Groschen mal wieder in der Telefonzelle hängen geblieben sind und es für die Parkuhr nicht mehr reicht.
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Eine Parkscheibe am Mopped? Sachen gibt’s.
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@BlaBlog: Ich bin halt faul 🙂 Gerade wenn ich unterwegs bin habe ich manchmal keine Lust mir einen Moppedparkplatz zu suchen, dann stelle ich mich auch schon mal auf einen Autoparkplatz. Dazu gehört dann halt mal ein Parkschein oder eine Parkscheibe.
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oh, das ist bei uns noch schöner: hier bietet sich das städtische Ordnungsamt Supermärkten oder ähnlichen an den Parkraum zu überwachen.
genau wie beschrieben, parken mit Parkuhr, die Kontrolle macht aber kein Privatunternehmen sondern halt das Ordnungsamt.
der Ohne-Parkscheibe-Parker bekommt eine städtische Knolle (von einem privaten Parkplatz), der Parkplatzbesitzer ein paar % der „erwirtschafteten“ Gelder.
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Markus:
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Mit welchem Recht verteilen die Privat- Firmen eigentlich die Knöllchen bzw. wie wollen Sie die Zahlung dieser durchsetzen? Man schließt ja keinen Vertrag oder sowas mit dem Parkplatz- Bewirtschafter.
Außerdem müsste die Firma ja auch den Fahrer des Fahrzeugs ermitteln und die Abfrage über das Kennzeichen ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Es kann schließlich nicht jeder ankommen und sagen „den Besitzer des >kleinen, gelben Fahrzeugs (TM)< würde ich gerne mal kennen lernen und auf ein Bier einladen."
Alles in allem würde ich (OHNE Anwaltlichen Hintergrund) diese Praxis als Bauerfängerei oder zumindest Grauzone einordnen.
Viele Grüße aus Dresden
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Soweit ich das verstanden habe geht die Argumentation so: Der Supermarktparkplatz ist ein Privatgrundstück. An der Einfahrt hängen die Parkbedingungen aus, wer sein Fahrzeug dort abstellt erkennt die Bedingungen an und geht einen Vertrag ein.
Gibt es einen Verstoss gegen den Vertrag – durch die fehlende Parkscheibe oder falsch Parken auf Behindertenparkplatz oder so – dann gibt es eine Zahlungsaufforderung. Übrigens gegen den Faher, nicht gegen den Halter. Die Zahlungsaufforderung kommt gerne auch direkt von einem Inkassobüro, was nochmal mehr Druck erzeugt.
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Nach kurzer Recherche ist genau das die Grauzone, wo sich die Gelehrten (noch) streiten…reicht es aus, dass man das Fahrzeug dort abstellt oder ist zum Eingehen eines Vertrages mehr „Aktion“ erforderlich und recht diese Vertragsverletzung aus, um eine Halterermittlung zu rechtfertigen
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