Corona (16): Leck´ rascher!


Weltweit: 2.658.062 Infektionen (+ 65.217) 184.643 (+4.918 seit gestern) Todesfälle
Deutschland: 151.022 Infektionen (+2.097), 5.354 (+252 seit gestern) Todesfälle

Zurück auf Normal

Ich bin kein Freund der Isolationslockerungen, da mache ich keinen Hehl draus. Ich finde es falsch, jetzt Geschäfte wieder zu eröffnen und befürchte, dass eine zweite Ansteckungswelle losrollt. Deutschland wird gerade weltweit dafür bewundert durch harte Maßnahmen das Schlimmste verhindert zu haben. Wir haben Ansteckungsrate und die Anzahl der Neuinfektionen so weit runterbekommen, dass nun die Nachverfolgung von Infektionsketten wieder möglich wäre. Dafür nötig wären aber breit durchgeführte Tests und Kontrollen. Das funktioniert, das haben wir u.a. in Südkorea gesehen.

Das wird aber bei uns nicht gemacht, stattdessen wird der erreichte Fortschritt leichtfertig verspielt. Die „Lockerung“ besagt in den meisten Bundesländern im Wesentlichen, dass man 1,50 Meter Abstand halten, sich die Hände waschen und einen Schal vor dem Gesicht tragen soll.

Ansonsten stehen die Zeichen auf Normal, denn auch wenn es „Lockerung“ genannt wird: In den Ohren der meisten Menschen kommt „es ist vorbei“ an. Anekdotisch kann ich das anhand der vollen Straßen belegen.

Leck´ rascher!

Kuriose Verordnungen allerorten. In Niedersachsen besonders schön: Man darf Eis an einer Eisdiele im außer-Haus-Verkauf erstehen, aber erst dran lecken, wenn man weiter als 50 Meter von der Eisdiele entfernt ist. Das Einhalten dieser Grenzen überwachen allen Ernstes Polizei und Ordnungsamt, wie Modnerd feststellen durfte. Er wurde am vergangenen Wochenende in Hannover angepfiffen, weil er den Radius nicht einhielt und innerhalb der 50-Meter-Zone seine Zunge ans Eis hier.

Nur: Was passiert, wenn das Eis schneller läuft als man selbst? Das Land Niedersachsen dazu: „Bei der Anwendung der Verordnung darf pragmatisch vorgegangen werden, als durch erstes rasches Lecken an einer Eiskugel während des zügigen Sichentfernens von der Eisdiele ein Heruntertropfen des Eises auf Kleidung oder Fußboden verhindert werden darf.“

Man darf also rasch lecken. Und jetzt bitte noch eine Geschwindigkeitsvorgabe, damit gemessen werden kann, ob das Lecken rasch genug geschah und der Verhinderung von Besudelung galt oder ob da doch Genuss im Spiel war.

Abitur des Todes 2020

Die Kultusminister haben sich schon vor Wochen darauf verständigt, das Abi 2020 durchzuziehen – anders als z.B. andere Schulabschlüsse. Das bringt die Schülerinnen und Schüler, aber auch die Lehrkräfte, in eine schlimme Lage. Einerseits brauchen sie einen Abschluss, andererseits ist die Infektionsgefahr in Schulen hoch und ebenso die Gefahr, eine Infektion nach Hause zu schleppen, wo sie Familienangehörige töten kann. Die Kultusministerin von NRW, Frau Gebauer, weiß das und sagt an, dass ihr das egal ist: „Es wird, so traurig es ist, Schulgemeinschaften geben, die den Tod von Lehrkräften, Schulleitungen oder Familienangehörigen zu beklagen haben werden“.

Das bringt den Jungen mit den blauen Haaren auf die Palme. Rezo („Zerstörung der CDU“-Rezo, ja lol ey, wissen schon) hat wieder ein hervorragend belegtes Video gemacht. Er kommt zu einem Schluss, der den Kultuseumeln vielleicht gar nicht so klar war: Abiturienten sind über 18 und dürfen wählen. Und sie sollten keine Politiker wählen, denen ihr Leben und das ihrer Angehörigen scheißegal ist. Sehr sehenswert:

Yvonne „Todesengel“ Gebauer bei 06:53.

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