Merz beschneidet Bürgerrechte: Heimliches Aushöhlen von Auskunftsgesetz
Als die zuständige Staatsanwältin ins Gesundheitsministerium einritt, um zu Jens Spahns dubiosen Maskendeals zu recherchieren, wartete eine Überraschung: Die zugehörigen Akten waren nicht mehr auffindbar. Alles weg, leider, leider. Die Vorgänge seien so leider nicht mehr nachvollziehbar.
Am Ende hat die Staatsanwältin die Akten doch bekommen. Die standen nämlich auf der Website fragdenstaat.de.
Wie die Ministeriumsakten dorthin kamen? Weil Bürger:innen sie “befreit” hatten. Nicht durch hacking, sondern durch eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz.
Dieses Gesetz, 2006 von SPD und Grünen gegen den Willen der CDU/CSU verabschiedet, erlaubt es Bürger:nnen und NGOs Anfragen an Behörden zu stellen, und die MÜSSEN antworten und Akten und interne Notizen herausgeben – oder SEHR gut begründen, warum sie das nicht wollen oder können.
Mehr als 300.000 Anfragen wurden seit 2006 gestellt. Sicher, für die Verwaltung ist das lästig – aber das Informationsfreiheitsgesetz ist ein extrem wichtiges Instrument der Demokratie geworden: Es ist das einklagbare Recht auf Informationen und Rechenschaft durch die Politik.
Die Maskendeals von Jens Spahn.
Philip Amthors Lobbybrief zu Augustus Intelligence.
Karl-Theodor zu Guttenbergs Beziehungen zu Wirecard.
Katharina Reiches Gekuschele mit Milliardären.
Ursula von der Leyens Beratermillionen.
Lukrative Nebenjobs von Abgeordneten.
All diese Informationen sind nur rausgekommen, weil es das Informationsfreiheitsgesetz gibt.
Und nun will die Regierung Merz dieses Gesetz “reformieren”.
Anfragen sollen künftig begründet werden müssen. Kann eine Behörde kein “berechtigtes Interesse” einer Person erkennen, muss sie die Anfrage nicht beantworten.
Die Kosten einer Antwort, bislang bei 500 Euro gedeckelt, sollen künftig nach dem “Verursacherprinzip” umgelegt werden und können so unkalkulierbare Höhen erreichen. Bei so einem Risiko werden es sich Privatpersonen acht Mal überlegen, ob sie so eine Anfrage überhaupt stellen – am Ende kann die Privatinsolvenz stehen.
Aber dann können die Bürger sich zusammenschließen, so etwas zusammen finanzieren und z.B. als Verein Anfragen stellen, oder?
Aber nicht doch, Monsieur. Nach der “Reform” sollen ausschließlich noch natürliche Personen antragsberechtigt sein – Nichtregierungsorganisationen, wie die von mir sehr geschätzte und unterstützte “Gesellschaft für Freiheitsrechte”, sowie Recherchenetzwerke, Firmen und Zeitungen sind damit raus.
Man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen: Ausgerechnet die Regierung, die schon wieder die anlasslose Totalüberwachung der eigenen Bevölkerung durchsetzen will, die Regierung, die mit der Chatkontrolle gerne jeden Messenger jeder Person in Europa mitlesen will, genau diese Regierung fordert einen Vertrauensvorschuss für sich selbst und versucht zu verschleiern, was sie hinter den Kulissen so treibt.
Oder anders: Während sich Deutschland über die Attestpflicht ab dem ersten Tag erregt, versuchen Merz und Konsorten die Demokratie zu schleifen – still und heimlich, versteckt in einem unübersichtlichen “Reformpaket” und verabschiedet während der Fußball WM.
3 Kommentare zu „Merz beschneidet Bürgerrechte: Heimliches Aushöhlen von Auskunftsgesetz“
Unbegreiflich !
bzw. für die ” Reformer” natürlich sehr sinnig
Danke für den Hinweis auf geplante Änderungen des Informationsfreiheitsgesetz. Das war mir bisher nicht bekannt und ich bin ziemlich entsetzt darüber, wie hier Machtmißbrauch durch die Politik (er) betrieben wird. Ich habe daher unterschrieben und auch 10EUR gespendet. Das muß unter allen Umständen verhindert werden. Demokratie lebt von der Offenheit. Wenn sie auf diese Art und Weise geschleift wird, ist das ein sehr schlechtes Zeichen.
👍👍👍👍