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Tag: verboten

Gmail.com verboten?

Gmail.com verboten?

Bei der Eingabe von http://gmail.com wird das hier angezeigt:


(KMG)

Aus Deutschland ist http://gmail.com also nicht erreichbar.
Und wieso, bitte?

Klar, die Adresse Gmail.de hat sich eine GmbH gesichert und bietet schon seit 2001 (Google-Mail kam erst 2004) irgendwas mit Mails und Business und so an. Die Firma hält auch die Rechte an der Marke “GMail” in Deutschland, weshalb Google schon seit längerem keine Name@gmail.com-Accounts mehr in Deutschland vergeben darf. Alles OK soweit.

Nun erleben wir wohl aber die nächste Stufe: auch die Erreichbarkeit internationaler Domains wird für Bewohner eines Landes eingeschränkt, wenn sie mit nationalem Markenrecht kolidieren (die Domains, nicht die Bewohner).

Wo genau soll das eigentlich hinführen?

Gmail ist nun entgültig nur noch unter http://googlemail.com zu erreichen.
Empfängeradressen mit @gmail.com funktionieren aber auch weiterhin.

Was passiert wenn ich mein altes Telefon weiterbenutze?

Was passiert wenn ich mein altes Telefon weiterbenutze?

Nochmal Schnurlostelefon:

Fragt einer per Mail: Und wenn ich mein altes Schnurlostelefon heimlich weiterbenutze? Kriegt die Post das raus?

Äh, die Post? Egal.

Sagen wir es mal so: Da sitzt jetzt keiner irgendwo in einer Telefonzentrale, guckt auf seinen Monitor und brüllt plötzlich: “Wir haben einen!” woraufhin die Einsatztruppen mobilisiert werden und bei Dir zu Hause einfallen.

So läuft das nicht.
Aus der Ferne kann man nicht sehen, was für ein Endgerät an einem Telefonanschluss hängt.

Aber: Wenn es zu Störungen durch die Funkübertragung des Telefons kommt und das jemand anzeigt, dann muss die Bundesnetzagentur einen Peilwagen losschicken. Der fährt die Strassen ab bis die Quelle der Störung (Dein Telefon!) ermittelt ist.

Das kann dann teuer werden: der Verursacher der Störung hat u.U. nicht nur die Kosten für den Einsatz des Peilwagens zu tragen. Die Nutzung des verbotenen Telefons stellt auch eine Ordnungswirdigkeit dar und kann mit einer Strafe von bis zu 1.000 Euro belegt werden.

Da sollte man sich überlegen, ob ein neues (von mir aus auch strahlungsarmes) Telefon nicht günstiger ist.

Quellen: 1, 2, 3, 4

Woran man ein verbotenes Telefon erkennt

Woran erkenne ich das mein Telefon verboten wird?

Woran erkenne ich das mein Telefon verboten wird?

Jaja, die Serviceorientiertheit.

Kaum drüber lustig gemacht kratzen nun Unmengen Verzweifelter an der Tür dieses Blogs.
Alle mit der gleichen Frage: Woran erkenne ich denn nun, ob ich mein Telefon weiterbenutzen darf?

Ganz ausgestorben sind die alten Dinger noch nicht, im Gegenteil: es gibt sie sogar immer noch zu kaufen. Manche Nutzer schätzen sie wegen der geringen Strahlungswerte. Deswegen werden sie vom Bundesverband der Baubiologen sogar, hm, immer noch empfohlen.


Welche Schnurlostelefone sind oder werden denn nun verboten?

Grundsätzlich gilt:
Telefon mit Übertragungsstandard “DECT” (manchmal auch GAP oder DMAP): Alles OK, kann weiterbenutzt werden.
Telefon mit Übertragungsstandard “CT1”, “CT1+” oder “CT2” (letzeres manchmal auch “MPT1375”): Darf ab Januar 2009 nicht mehr benutzt werden bzw. ist, im Fall von CT1, schon seit 1998 verboten.


Und wie finde ich heraus was mein Telefon für eines ist?

1. Gerät angucken. Steht irgendwo “DECT” ist alles gut. Kann weiterbenutzt werden.

2. Wenn da nichts steht, einen Blick in die Bedienungsanleitung werfen. Steht da sowas wie “DECT” ist alles gut. Steht da als Übertragungsstandard CT1+ oder CT2 ist ab Jahresende Schluss. Steht da CT1: Herzlichen Glückwunsch! Das ist schon seit 1998 verboten.

3. Findet sich der Übertragungsstandard nicht in der Bedienunganleitung (manchmal wird auch der englische Schlüssel MPT1375 für CT2 verwendet) hilft es, nach dem Frequenzbereich zu gucken in dem das Telefon funkt. Der steht entweder ebenfalls in der Bedienungsanleitung oder (meistens, aber nicht immer) auch auf einem Aufkleber an der Unterseite der Basisstation.

Frequenzbereich 914–915 MHz und 959–960 MHz: GANZ BÖSE (CT1 Standard, seit 1998 verboten)
Frequenzbereich 885–887 MHz und 930–932 Mhz : BÖSE (CT1+, ab 01.01.2009 verboten)
Frequenzbereich 864–868 MHz: BÖSE (CT2, ab 01.01.2009 verboten)
Frequenzbereich zwischen 1.880-1.900 MHz: Alles ist gut. (DECT)

4. Sollte die Bedienungsanleitung verschütt und der Aufkleber vom Hund gefressen sein: Internet ankurbeln und nach der genauen Modellbezeichnung suchen. Oder nach dem Datenblatt auf der Seite des Herstellers schauen. Oder den Hersteller anrufen.

5. Eine (unvollständige) Liste teils immer noch erhältlicher CT1+ und CT2-Geräte findet sich hier. Diese Liste kann man als Orientierung hernehmen welche Geräte demnächst nicht mehr erlaubt sind.

Quellen: 1, 2, 3

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Schnurlostelefone verboten

Schnurlostelefone verboten

Aus dem Sp.iegel schlagzeit es entgegen: wer nächstes Jahr noch ein Schnurlostelefon benutzt und damit Störungen verursacht muss bis zu 1.600 Euro Geldstrafe einkalkulieren.

JUHUUUU!

Dann noch mal genauer hingeguckt: Verdammt, dass gilt nicht für Handynutzer im Kino oder in der Bahn!

Sondern nur für alte CT1 und CT2-Geräte, den Vorgängern der DECT-Telefone.
Na, mal Oma anrufen und ihr die frohe Botschaft verkünden.
Oder besser einen Brief schreiben?

Woran man erkennt das das eigene Telefon verboten wird